Handwerker am Tablet, der eine elektronische Rechnung an einen Geschäftskunden im strukturierten XRechnung-Format versendet

E-Rechnung-Pflicht für Handwerker — was Sie jetzt wissen müssen

Seit 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — auch Ihr Handwerksbetrieb. Beim Versand greift die Pflicht stufenweise: bis Ende 2026 ist PDF im B2B noch breit zulässig, ab 2027 für Betriebe über 800.000 € Umsatz nicht mehr, ab 2028 für alle B2B-Betriebe. Diese Seite erklärt im Klartext: was gilt, ab wann, was Sie jetzt tun sollten — und wie Standardsoftware, gekauft statt gemietet, die Pflicht zum Vorteil macht. krafteq Handwerk ist Standardsoftware für Handwerksbetriebe — kein Projekt, das erst für Sie gebaut wird. Wir führen sie gerade mit den ersten Betrieben ein: Sie testen kostenlos, bekommen danach ein individuelles Angebot, und wir richten Ihren Betrieb gemeinsam mit Ihnen ein.

Pflicht im Empfang seit 1.1.2025 — Pflicht im Versand bis spätestens 1.1.2028.

Was bedeutet E-Rechnung-Pflicht für Ihren Betrieb?

  • Strukturiertes Format — nicht einfach PDF

    Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber 2024 die schrittweise E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich beschlossen. Eine E-Rechnung ist dabei nicht einfach eine Rechnung als PDF — es ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das Maschinen lesen können. Die beiden anerkannten Formate in Deutschland heißen XRechnung (rein XML, oft im öffentlichen Sektor) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Hybrid: PDF mit eingebetteten XML-Daten).

  • Wer betroffen ist

    Für Sie als Handwerker bedeutet das: Wenn Sie an gewerbliche Kunden — andere Betriebe, Hausverwaltungen, kommunale Auftraggeber — Rechnungen stellen, sind Sie betroffen. Reine B2C-Rechnungen an Privatkunden bleiben vorerst auf Papier oder PDF möglich. Praktisch trifft die Pflicht jedoch fast jeden Handwerksbetrieb, weil die meisten Mischkunden haben.

  • Die Pflicht kommt in Etappen

    Den Empfang von E-Rechnungen müssen Sie schon heute können — egal wie groß Ihr Betrieb ist. Beim Versand gibt es Übergangsfristen, die nach Umsatz gestaffelt sind. Wer einen guten Steuerberater hat, kennt das Thema. Wer keinen direkten Berater hat, sollte spätestens 2026 anfangen, sich vorzubereiten.

  • Welche Ausnahmen es gibt

    Kleinbetragsrechnungen unter 250 € brutto, Fahrausweise und Rechnungen an Endverbraucher fallen nicht unter die Pflicht. Wer ausschließlich steuerfreie Leistungen ohne Vorsteuer abrechnet, ist ebenfalls außen vor — relevant für sehr wenige Gewerke.

Die drei Zahlen, die Sie kennen sollten

Drei Daten und Werte fassen die E-Rechnung-Pflicht für Handwerker zusammen — alles weitere ist Detail.

1.1.2025 Empfangs-Pflicht — schon aktiv

Seit Anfang 2025 muss jeder deutsche Betrieb E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format empfangen können. Eine reine E-Mail-Adresse reicht aus — die Datei muss aber lesbar verarbeitet werden können.

1.1.2027 Versand-Pflicht — ab €800.000 Umsatz

Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden. Kleinere Handwerksbetriebe haben noch ein Jahr länger Zeit — bis Ende 2027 ist PDF-Versand zulässig.

1.1.2028 Versand-Pflicht — alle B2B-Betriebe

Spätestens ab 2028 müssen alle deutschen Betriebe E-Rechnungen an gewerbliche Kunden versenden. PDF und Papier sind dann im B2B-Geschäft nicht mehr zulässig — unabhängig vom Umsatz.

Wie die E-Rechnung-Pflicht schrittweise greift

Vier Phasen — von heute bis Anfang 2028. Wer früh anfängt, hat 2027 keine Hektik.

  1. Heute — Empfang muss laufen

    Seit 1.1.2025 ist die Empfangs-Pflicht aktiv. Sie brauchen eine Möglichkeit, eingehende XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien zu öffnen, zu prüfen und zu archivieren. Rechnungen sind nach § 14b UStG grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren; für andere steuerlich relevante Unterlagen und besondere Fälle können abweichende Fristen gelten. Eine moderne Buchhaltungs-Software oder eine Business-Software wie krafteq Handwerk erledigt das.

    Sie sind ab heute empfangsfähig — kein Vorsteuer-Risiko bei eingehenden E-Rechnungen.

  2. 2026 — Versand vorbereiten

    Letztes Jahr, in dem Sie noch ohne Druck PDF-Rechnungen verschicken dürfen. Idealer Zeitpunkt, um auf eine Software umzustellen, die XRechnung oder ZUGFeRD direkt aus dem Auftrag erzeugt — ohne manuelles Nachbearbeiten.

    Ruhige Umstellung statt Last-Minute-Lösung — und freie Wahl beim Software-Anbieter.

  3. 1.1.2027 — Pflicht für größere Betriebe

    Handwerksbetriebe mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen versenden. Wer als kleinerer Betrieb wächst, wird hier abgepasst — Vorbereitung lohnt sich auch für Sie.

    Generalunternehmer und gewerbliche Großkunden bleiben Ihnen erhalten, weil Sie ihre Anforderungen erfüllen.

  4. 1.1.2028 — Pflicht für alle

    Alle B2B-Rechnungen müssen elektronisch sein. Betriebe ohne passende Software stehen dann unter Zeitdruck und greifen oft zu teurer Abo-Software, weil sie schnell muss. Wer 2026 vorgesorgt hat, vermeidet das.

    Vollständige Compliance ohne Stress — Ihre Software ist seit Jahren eingespielt und einmalig bezahlt.

Welche Handwerker müssen jetzt handeln?

Die Pflicht trifft praktisch jeden Handwerksbetrieb, der an Geschäftskunden fakturiert. Hier die fünf häufigsten Fälle aus unserer Beratung.

SHK, Elektro — gewerbliche Aufträge

Wartungsverträge mit Hausverwaltungen, Industriekunden, Kommunen — alles B2B. Diese Aufträge machen oft den größten Umsatzanteil aus, also kommt die Versand-Pflicht früh und hart. Aufträge mit komplexen Positionen lassen sich direkt aus dem Auftrag sauber als XRechnung erzeugen.

Maler, Tischler, Dachdecker mit Mischkundschaft

Halb Privat, halb Gewerbe — typisch für viele Handwerksbetriebe. Die Software muss beide Welten können: PDF an den Privatkunden, XRechnung an die Hausverwaltung — möglichst automatisch je nach Kundenart, ohne Doppelarbeit am Schreibtisch.

Subunternehmer für Generalunternehmer

Wer als Subunternehmer für GUs oder größere Bauträger arbeitet, bekommt die Pflicht oft als erstes von oben verordnet — der GU verlangt XRechnung. Pünktliche Umstellung sichert die Auftragslage.

Betriebe mit öffentlichen Aufträgen

Bund, Länder, Kommunen — der öffentliche Sektor verlangt schon seit 2020 XRechnung. Wer dort fakturiert, muss heute schon konform sein. Ein System wie krafteq Handwerk macht den Prozess schneller und nachvollziehbar.

Wachsende Betriebe nahe €800.000 Umsatz

Wer nahe an der 800.000-€-Grenze liegt oder im Umsatz wächst, wird bei der Versand-Pflicht ab 2027 erfasst. Ein Jahr Vorlauf für die Umstellung auf strukturierte Rechnungen ist solide geplant.

Reine B2C-Betriebe — vorerst entspannt

Ausschließlich Privatkundengeschäft? Dann betrifft Sie zunächst nur die Empfangs-Pflicht — und auch das nur, wenn Sie selbst Eingangsrechnungen von Lieferanten oder Subunternehmern bekommen. Versand bleibt PDF/Papier möglich.

Kostenlos testen

Drei Wege zur E-Rechnung im Vergleich

Wer heute auf E-Rechnung umstellt, hat im Wesentlichen drei Optionen — von Bordmitteln über Abo-Software bis zur eigenen Software. Hier die ehrliche Einordnung.

krafteq HandwerkCloud-Abo-SoftwareExcel + manuelle Konvertierung
XRechnung-Versand Direkt aus dem Auftrag, automatischje nach Anbieter und Tarif unterschiedlich — Umfang und Preis stehen auf der Preisseite des jeweiligen AnbietersNur über separate Online-Konverter, manuell
ZUGFeRD-Versand Direkt aus dem Auftrag, automatischje nach Anbieter und Tarif unterschiedlich — Umfang und Preis stehen auf der Preisseite des jeweiligen AnbietersNur über separate Online-Konverter, manuell
Empfang + Archivierung GoBD Eingehende E-Rechnungen werden in Ihrer Software gespeichert und durchsuchbar aufbewahrt — Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich acht Jahreje nach Anbieter und Tarif unterschiedlich — ob Empfang und Archivierung im Paket enthalten oder zubuchbar sind, steht auf der Preisseite des jeweiligen AnbietersManuelles Ablegen, Risiko bei Betriebsprüfung
Anpassung an Ihre Abläufe Feinschliff nach dem Start inklusiveJe Anbieter unterschiedlich, im Standardbetrieb meist engerVollständig manuell
Abrechnung Einmalig, pro Betrieb — Betrieb jährlich oder SelbstbetriebMonatlich je Paket, gestaffelt nach Nutzerzahl oder Funktionsumfang — die Zahlung endet mit dem Abo, die Nutzung ebenfallsNiedrige Software-Kosten, hohe Zeitkosten
Nutzungsrecht und Daten Unbefristetes Nutzungsrecht, eigene Installation, Datenexport jederzeitMiete — endet mit dem Abo, Daten beim AnbieterDaten bei Ihnen, alles manuell
E-Rechnung als Anlass für ein größeres Update Ja — Aufträge, Material, Zeit, Rechnung in einer Softwareje nach Anbieter und Tarif unterschiedlich — welche Bereiche das gewählte Paket abdeckt, steht auf der Preisseite des jeweiligen AnbietersNein — bleibt ein punktuelles Werkzeug

Häufige Fragen zur E-Rechnung im Handwerk

E-Rechnungs-fähige Software — erst ausprobieren, dann kaufen

Fragen Sie eine eigene Testinstanz an — wir richten sie von Hand ein — und prüfen Sie XRechnung und ZUGFeRD an Ihren eigenen Abläufen, kostenlos und ohne Verkaufstermin. Danach bekommen Sie ein individuelles, schriftliches Angebot; die Einrichtung Ihres Betriebs machen wir gemeinsam mit Ihnen. Für Handwerksbetriebe. Kein Handwerksbetrieb? Dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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Bereit, die E-Rechnung zum Vorteil zu machen?

Beschreiben Sie Ihren Betrieb und Ihre Kundenstruktur im Anfrage-Formular — in der Regel innerhalb eines Werktags hören Sie von uns, und Ihre eigene Testinstanz richten wir von Hand ein — in der Regel steht sie drei Werktage später. XRechnung-Versand, ZUGFeRD-Empfang und die Ablage mit unveränderbaren Belegständen prüfen Sie direkt selbst. Kostenlos, unverbindlich, kein Verkaufsdruck.

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